Wer kann Taufpate/Taufpatin sein?

Alle getauften und konfirmierten evangelischen Kirchenmitglieder und diejenigen, die einer anderen christlichen Kirche angehören, können das Patenamt übernehmen.

Welche anderen christlichen Kirchen die evangelische Kirche anerkennt, sind in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen aufgeführt.

Das Patenamt ist ein kirchliches Amt. Wer keiner christlichen Kirche angehört oder aus der Kirche ausgetreten ist, kann das Patenamt nicht übernehmen.

Kommt der Pate/ die Patin nicht aus der Kirchengemeinde des Täuflings, muss er/ sie eine Patenbescheinigung vorlegen. Das ist der Nachweis darüber, dass der Pate /die Patin Mitglied seiner/ ihrer Kirche ist und berechtigt ist, das Patenamt zu übernehmen. Die Patenbescheinigung wird vom Pfarramt Ihrer Gemeinde ausgestellt.

Bei der Taufe Ihres Patenkindes erhalten Sie von der Kirche eine Patenurkunde.

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