Wir wollen uns ökumenisch trauen lassen - was müssen wir beachten?

Wenn Sie sich nicht für eine rein katholische oder rein evangelische Trauung entscheiden können, ist seit 1971 eine ökumenische Trauung möglich. Streng genommen gibt es keine "echte" ökumenische Trauung. Sie ist vielmehr ein Kompromiss, der beide Konfessionen berücksichtigt. Es bestehen dabei zwei Möglichkeiten für Sie. Sie feiern eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pastors/ einer evangelischen Pastorin. Die Trauung würde dann in einer katholischen Kirche stattfinden.

Oder aber Sie entscheiden sich für eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers. Diese würde dann in einer evangelischen Kirche stattfinden. Die ökumenische Trauung gilt kirchenrechtlich als katholische Trauung, wenn sie unter katholischer Federführung vollzogen wurde. Entsprechend gilt sie als evangelische Trauung bei evangelischer Federführung. Diese wird auch von der katholischen Kirche anerkannt.

Beide Kirchen lehnen es ab, dass man sich nacheinander in der einen und dann in der anderen Kirche trauen lässt. Der Traugottesdienst findet nach der Ordnung der jeweiligen Kirche statt, in der die Trauung vollzogen wird. In beiden Kirchen führen die Pfarrer/die Pfarrerin vor der Trauung mit dem Brautpaar ein Traugespräch. Das Traugespräch kann auch von dem katholischen und dem evangelischen Pfarrer/ der evangelischen Pfarrerin gemeinsam gehalten werden.

Ist ein katholischer Christ mit einem evangelischen Partner verheiratet und beide wollen keine ökumenische Trauung feiern, sondern nur eine rein evangelische, dann muss der katholische Ehepartner bei seinem katholischen Pfarramt eine "Dispens von der Form" beantragen, die der Bischof erteilen kann. Dies ist die Befreiung von der Pflicht zur Trauung in der katholischen Kirche. Wird dies nicht getan, wird die evangelische Trauung von der katholischen Kirche nicht anerkannt.

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